Ihre Einkäufe bei Muziker sind durch unsere
36 Monate (3 Jahre) Garantie auf Musikinstrumente und Klangtechnik
abgesichert. Auf das Zubehör zu den Musikinstrumenten und auf sonstige
Produkte bezieht sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von
24 Monaten (2 Jahre). Die Lebensdauer vom Verbrauchsmaterial (z. B.:
Plektren, Felle und Schlagzeugstöcke, Saiten und Röhren)
ist 90 Tage und falls bei diesen zu einem Garantiefall kommen sollte,
werden lediglich Material- und Produktionsfehler berücksichtigt.
Verlängerte Garantie
Bei der verlängerten Garantie (über den Rahmen der gesetzlichen
24-Monate-Gewährleistungsfrist) behält sich die autorisierte Servicestelle von
Muziker das Recht auf Anpassung der Garantiebedingungen vor. Die Frist für die
Reparatur der defekten Ware verlängert sich diesbezüglich von 30 Tagen auf
eine unbestimmte Frist. Die Servicestelle von Muziker verpflichtet sich
trotzdem, die gebührenfreie Reparatur ohne unnötigen Verzug durchzuführen.
Ein Anspruch auf Ersatz des durch das verlängerte Reklamationsverfahren
verursachten Schadens steht Ihnen nur zu, sofern das Reklamationsverfahren
unsererseits vorsätzlich verzögert wurde oder sofern eine grobe Fahrlässigkeit
seitens der Servicestelle vorliegt. Sofern die defekte Ware innerhalb der
verlängerten 12-Monate Garantie (nach dem Ablauf der gesetzlich
vorgeschriebenen 24-Monate Gewährleistungsfrist) durch eine neue Ware ersetzt
wurde, besteht Anrecht auf eine weitere 24-Monate Garantiefrist.
Sonderfälle
Eine spezielle Kategorie mit der Garantiezeit von 24 Monaten sind die Waren,
die hinsichtlich ihrer materiellen Natur und ihres Verwendungszwecks der
natürlichen Abnutzung unterliegen (z.B. die Becken, Drucktasten, Hebel,
Klappen, Gummiteile, etc.) Muziker wird bei der Beurteilung nicht nur den
Ausmass der natürlichen Materialabnutzung, sondern auch die Ausschließung der
Verantwortung für Fehler infolge der mechanischen Beschädigung durch
Schlag mit der Intensität, die das Niveau des Materialwiderstandes übersteigt.
In diesem Falle Muziker kann dem Kunden nach der Vereinbarung die Reparatur
auf seine Kosten, beziehungsweise für einen herabgesetzten Preis, anbieten.
Garantieschein
Zu jedem gekauften Produkt wird eine Rechnung in elektronischer Form (Kassenbeleg im Fall eines Einkaufs in dem Ladengeschäft von Muziker) beigelegt und diese dient zugleich als Garantieschein. Die Garantiefrist fängt an dem Tag der Ausstellung des Kaufbeleges an zu laufen und verlängert sich um die Zeit, während der das Produkt repariert wurde.
Erlöschen der Garantie
Fehler oder Beschädigungen, die der Käufer durch eine unangemessene Nutzung
der Ware oder durch einen unsachgemäßen Aufbau, sowie durch Benutzung eines
ungeeigneten Zubehörs oder durch Änderung der Originalteile verursacht hat,
sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Anspruch auf Garantie erlischt auch
in dem Fall, wenn der Fehler durch eine mechanische Beschädigung der Ware,
Betrieb der Ware unter ungeeigneten Bedingungen (staubige, nasse Umgebung,
chemisch aggresive Umgebung, starkes mechanisches Feld usw.) verursacht wurde
oder wenn nachweisbar ein Eingriff in die Ware durch eine unbefugte Person
durchgeführt wurde. Zudem werden von der Garantie auch die durch eine höhere
Naturgewalt sowie durch Verwendung einer unangemessenen Speisespannung
verursachten Fehler ausgeschlossen. Auf eine natürliche Abnutzung bezieht sich
auch kein Garantieanspruch.
B-Stock Garantie
Das Unternehmen Muziker bietet neben Neuware auch sog. B-Stock Artikel an. Unter der Bezeichnung "B-Stock" versteht man ausgepackte Ware, Ware mit einer beschädigten Verpackung, von einem anderen Kunden retournierte oder beschädigte Ware. Ein B-Stock Artikel kann imFalle eines Widerrufes/ einer Reklamation nicht gegen Neuware umgetauscht werden. Der Reklamationsprozess bei einem B-Stock Artikel läuft ansonsten genauso ab wie bei Neuware. Ein B-Stock Artikel kann nicht wegen dem Defekt bzw. Mangel reklamiert werden, der in der Beschreibung des Produktes auf der Webseite zu finden war (Grund, weswegen das Produkt zu einem B-Stock Artikel wurde).